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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auftragnehmer: Robert Quante, Jungfernheideweg 14,
13629 Berlin, Deutschland   
Auftraggeber: Unternehmer i.S.d. § 14 BGB / juristische Person


 

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Film-/Videoproduktion und Postproduktion (z. B. Imagefilm, Werbefilm, Magazinbeitrag, Reportage, Social-Media-Content) zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

  2. Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Verkehr. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

  3. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
     

2. Vertragsschluss / Auftragserteilung

  1. Der Vertrag kommt durch (a) Annahme eines Angebots des Auftragnehmers in Textform oder (b) schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber und Bestätigung durch den Auftragnehmer in Textform zustande.

  2. Änderungen/Ergänzungen durch den Auftraggeber gelten als neues Angebot und bedürfen der Bestätigung des Auftragnehmers.

  3. Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – freibleibend.

  4. Ein Konkurrenzausschluss/Exklusivität wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
     

3. Leistungsumfang / künstlerische Gestaltung / Drittleistungen

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Briefing und ggf. ergänzenden Leistungsbeschreibungen.

  2. Der Auftragnehmer schuldet die Herstellung der vereinbarten Werke/Deliverables in den vereinbarten Formaten. Gestalterische Freiheit (Bildsprache, Schnitt, Rhythmus, Look) bleibt im Rahmen des Briefings vorbehalten; reine Geschmackseinwände sind kein Mangel.

  3. Fremdleistungen (z. B. Sprecher, Darsteller, Visagistik, Musiklizenzen, Stockmaterial, Locations, Genehmigungen) sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer darf Subunternehmer einsetzen.
     

4. Mitwirkungspflichten / Anlieferung von Unterlagen

  1. Der Auftraggeber liefert alle zur Produktion erforderlichen Unterlagen, Inhalte, Logos, CI-Vorgaben, Texte, Freigaben und Ansprechpartner vollständig und fristgerecht gemäß Abstimmung.

  2. Der Auftraggeber sorgt – soweit erforderlich – für Drehgenehmigungen, Location-Freigaben, Hausrechte und Einwilligungen abgebildeter Personen, sofern nicht anders vereinbart.

  3. Verzögerungen/Mehraufwand aufgrund fehlender/verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers; Termine verschieben sich entsprechend.

  4. Die Vergütungspflicht bleibt unberührt, wenn das Werk aufgrund unvollständiger/fehlerhafter/verspäteter Zulieferungen nicht oder nicht wie geplant hergestellt werden kann.
     

5. Termine / höhere Gewalt

  1. Dreh- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich so vereinbart.

  2. Bei höherer Gewalt oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen (z. B. Krankheit/Unfall, behördliche Auflagen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur) darf der Auftragnehmer Termine angemessen verschieben.
     

6. Vergütung / Nebenkosten / GEMA

  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise, hilfsweise die gültige Preisliste. Alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %), sofern umsatzsteuerpflichtig.

  2. Der Auftragnehmer darf Teilrechnungen nach Leistungsfortschritt stellen. Produktions-/Technikkosten und Reisekosten können zur Durchführung vorab in Rechnung gestellt werden.

  3. Externe Kosten/Drittleistungen werden – sofern nicht im Angebot enthalten – zusätzlich in tatsächlicher Höhe berechnet.

  4. Besteht der Auftraggeber auf GEMA-pflichtiger Musik, trägt er die dafür erforderlichen Angaben/Abrechnungen und Kosten selbst.
     

7. Zahlungsbedingungen / Verzug / Leistungssperre

  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skonto wird nicht gewährt.

  2. Für Mahnungen werden Mahnkosten berechnet (im nicht kaufmännischen Verkehr erst ab der zweiten Mahnung). Rücklastschriften werden zzgl. Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet.

  3. Ab Verzug darf der Auftragnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen sowie ggf. die gesetzliche Verzugspauschale im B2B-Verkehr geltend machen.

  4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen (insbesondere Übergabe/Upload finaler Masterdateien, Nutzungsfreigaben, Projektdateien) bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.

  5. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung aller den Auftrag betreffenden Forderungen auf den Auftraggeber über.
     

8. Stornierung / Ausfallhonorar

  1. Stornierungen/Terminabsagen bedürfen der Textform.

  2. Bei Absage durch den Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden vor Auftragsbeginn wird ein pauschales Ausfallhonorar von 250,00 € fällig.

  3. Nicht stornierbare, bereits angefallene Kosten (z. B. Technikmiete, Reisekosten, Drittleister) sind zusätzlich in tatsächlicher Höhe zu erstatten.

  4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
     

9. Korrekturen / Change Requests

  1. Im vereinbarten Preis ist 1 Korrekturschleife enthalten, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

  2. Korrekturen sind gebündelt und in Textform zu übermitteln.

  3. Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang erweitern oder bereits freigegebene Inhalte wesentlich verändern (z. B. neues Wording-Konzept, zusätzliche Versionen/Sprachen/Formate), gelten als Change Request und werden nach Aufwand gemäß Preisliste/Angebot abgerechnet.
     

10. Abnahme / Prüfpflichten

  1. Nach Lieferung prüft der Auftraggeber das Werk innerhalb von 7 Kalendertagen und erklärt Abnahme oder rügt Mängel in Textform mit konkreter Beschreibung.

  2. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme und keine begründete Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen.

  3. Unerhebliche Abweichungen und rein geschmackliche Einwände sind keine Mängel.
     

11. Rechte / Nutzungsrechte / Rohmaterial & Projektdateien

  1. Der Auftragnehmer bleibt Urheber/Leistungsschutzberechtigter, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen.

  2. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte am finalen Endprodukt (Zweck, Medien, Dauer, Gebiet).

  3. Rohmaterial (Footage), Projektdateien (z. B. Premiere/After Effects), offene Timelines, Arbeitsdateien und Outtakes sind nicht Bestandteil des Lieferumfangs, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

  4. Auf Wunsch kann Rohmaterial gegen separaten Aufpreis bereitgestellt werden. Die Höhe richtet sich nach Umfang des Materials (Aufnahmezeit) dem Datenexport per Transfer/Datenträger und dem Zweck/Nutzung:
                   - interne Nutzung – 200€ pro Stunde
                   - Social Media/Web – 500€ pro Stunde
                   - werbliche Nutzung/Ads – 1000€ pro Stunde

  5. Sofern Rohmaterial übergeben wird, gilt (sofern nicht schriftlich anders lizenziert):
    Nutzung nur für eigene Zwecke des Auftraggebers; Veröffentlichung/Weitergabe an Dritte oder eigenständige Weiterverwertung des Rohmaterials nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
     

12. Archivierung / Datensicherung

  1. Der Auftragnehmer archiviert Projektdaten (Rohmaterial, Projektstände, Exporte)
    für 12 Monate nach Projektabschluss und vollständiger Zahlung.

  2. Nach Ablauf kann der Auftragnehmer die Daten löschen. Eine längere Archivierung kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden. (Als marktnahe Orientierung: für Rohmaterial-Sicherung werden teils jährliche Pauschalen im Bereich 500–1.000 € netto aufgerufen, Folgejahre günstiger.)

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Dateien unverzüglich selbst zu sichern.
     

13. Vom Auftraggeber geliefertes Material / Rechtmäßigkeit / Freistellung

  1. Der Auftraggeber garantiert, dass Inhalte rechtmäßig sind und nicht gegen Gesetze, Rechte Dritter, gute Sitten oder werbe-/wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen.

  2. Stellt der Auftraggeber Material zur Verfügung, versichert er, dass er die erforderlichen Rechte besitzt; eine Prüfungspflicht des Auftragnehmers besteht nicht.

  3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Auftraggeber gelieferten Inhalten/Weisungen resultieren, einschließlich notwendiger Rechtsverteidigungskosten.
     

14. Haftung

  1. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  3. Keine Haftung für Störungen, die durch Drittanbieter/Plattformen/Übertragungswege verursacht werden, soweit nicht vom Auftragnehmer zu vertreten.
     

15. Referenznutzung / Portfolio (Opt-out)

  1. Der Auftragnehmer darf das fertige Werk (oder Auszüge/Stills) als Referenz zu Eigenwerbezwecken nutzen (Website, Showreel, Social Media, Präsentationen).

  2. Opt-out: Der Auftraggeber kann der Referenznutzung bis spätestens zur Abnahme in Textform widersprechen oder Einschränkungen definieren (z. B. Embargo-Datum, anonymisierte Darstellung).

  3. Widerspricht der Auftraggeber nach Veröffentlichung, wird der Auftragnehmer die Referenz – soweit technisch möglich und zumutbar – entfernen; die Vertragsdurchführung bleibt hiervon unberührt.
     

16. Aufrechnung / Zurückbehaltung

Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
 

17. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand – soweit zulässig – ist Berlin.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung.

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