AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auftragnehmer: Robert Quante, Jungfernheideweg 14,
13629 Berlin, Deutschland
Auftraggeber: Unternehmer i.S.d. § 14 BGB / juristische Person
1. Geltungsbereich
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Diese AGB gelten für alle Verträge über Film-/Videoproduktion und Postproduktion (z. B. Imagefilm, Werbefilm, Magazinbeitrag, Reportage, Social-Media-Content) zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
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Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Verkehr. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
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Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
2. Vertragsschluss / Auftragserteilung
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Der Vertrag kommt durch (a) Annahme eines Angebots des Auftragnehmers in Textform oder (b) schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber und Bestätigung durch den Auftragnehmer in Textform zustande.
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Änderungen/Ergänzungen durch den Auftraggeber gelten als neues Angebot und bedürfen der Bestätigung des Auftragnehmers.
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Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – freibleibend.
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Ein Konkurrenzausschluss/Exklusivität wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Leistungsumfang / künstlerische Gestaltung / Drittleistungen
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Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Briefing und ggf. ergänzenden Leistungsbeschreibungen.
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Der Auftragnehmer schuldet die Herstellung der vereinbarten Werke/Deliverables in den vereinbarten Formaten. Gestalterische Freiheit (Bildsprache, Schnitt, Rhythmus, Look) bleibt im Rahmen des Briefings vorbehalten; reine Geschmackseinwände sind kein Mangel.
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Fremdleistungen (z. B. Sprecher, Darsteller, Visagistik, Musiklizenzen, Stockmaterial, Locations, Genehmigungen) sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer darf Subunternehmer einsetzen.
4. Mitwirkungspflichten / Anlieferung von Unterlagen
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Der Auftraggeber liefert alle zur Produktion erforderlichen Unterlagen, Inhalte, Logos, CI-Vorgaben, Texte, Freigaben und Ansprechpartner vollständig und fristgerecht gemäß Abstimmung.
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Der Auftraggeber sorgt – soweit erforderlich – für Drehgenehmigungen, Location-Freigaben, Hausrechte und Einwilligungen abgebildeter Personen, sofern nicht anders vereinbart.
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Verzögerungen/Mehraufwand aufgrund fehlender/verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers; Termine verschieben sich entsprechend.
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Die Vergütungspflicht bleibt unberührt, wenn das Werk aufgrund unvollständiger/fehlerhafter/verspäteter Zulieferungen nicht oder nicht wie geplant hergestellt werden kann.
5. Termine / höhere Gewalt
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Dreh- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich so vereinbart.
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Bei höherer Gewalt oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen (z. B. Krankheit/Unfall, behördliche Auflagen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur) darf der Auftragnehmer Termine angemessen verschieben.
6. Vergütung / Nebenkosten / GEMA
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Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise, hilfsweise die gültige Preisliste. Alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %), sofern umsatzsteuerpflichtig.
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Der Auftragnehmer darf Teilrechnungen nach Leistungsfortschritt stellen. Produktions-/Technikkosten und Reisekosten können zur Durchführung vorab in Rechnung gestellt werden.
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Externe Kosten/Drittleistungen werden – sofern nicht im Angebot enthalten – zusätzlich in tatsächlicher Höhe berechnet.
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Besteht der Auftraggeber auf GEMA-pflichtiger Musik, trägt er die dafür erforderlichen Angaben/Abrechnungen und Kosten selbst.
7. Zahlungsbedingungen / Verzug / Leistungssperre
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Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skonto wird nicht gewährt.
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Für Mahnungen werden Mahnkosten berechnet (im nicht kaufmännischen Verkehr erst ab der zweiten Mahnung). Rücklastschriften werden zzgl. Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet.
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Ab Verzug darf der Auftragnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen sowie ggf. die gesetzliche Verzugspauschale im B2B-Verkehr geltend machen.
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Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen (insbesondere Übergabe/Upload finaler Masterdateien, Nutzungsfreigaben, Projektdateien) bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
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Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung aller den Auftrag betreffenden Forderungen auf den Auftraggeber über.
8. Stornierung / Ausfallhonorar
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Stornierungen/Terminabsagen bedürfen der Textform.
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Bei Absage durch den Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden vor Auftragsbeginn wird ein pauschales Ausfallhonorar von 250,00 € fällig.
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Nicht stornierbare, bereits angefallene Kosten (z. B. Technikmiete, Reisekosten, Drittleister) sind zusätzlich in tatsächlicher Höhe zu erstatten.
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Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
9. Korrekturen / Change Requests
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Im vereinbarten Preis ist 1 Korrekturschleife enthalten, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
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Korrekturen sind gebündelt und in Textform zu übermitteln.
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Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang erweitern oder bereits freigegebene Inhalte wesentlich verändern (z. B. neues Wording-Konzept, zusätzliche Versionen/Sprachen/Formate), gelten als Change Request und werden nach Aufwand gemäß Preisliste/Angebot abgerechnet.
10. Abnahme / Prüfpflichten
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Nach Lieferung prüft der Auftraggeber das Werk innerhalb von 7 Kalendertagen und erklärt Abnahme oder rügt Mängel in Textform mit konkreter Beschreibung.
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Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme und keine begründete Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen.
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Unerhebliche Abweichungen und rein geschmackliche Einwände sind keine Mängel.
11. Rechte / Nutzungsrechte / Rohmaterial & Projektdateien
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Der Auftragnehmer bleibt Urheber/Leistungsschutzberechtigter, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen.
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Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte am finalen Endprodukt (Zweck, Medien, Dauer, Gebiet).
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Rohmaterial (Footage), Projektdateien (z. B. Premiere/After Effects), offene Timelines, Arbeitsdateien und Outtakes sind nicht Bestandteil des Lieferumfangs, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
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Auf Wunsch kann Rohmaterial gegen separaten Aufpreis bereitgestellt werden. Die Höhe richtet sich nach Umfang des Materials (Aufnahmezeit) dem Datenexport per Transfer/Datenträger und dem Zweck/Nutzung:
- interne Nutzung – 200€ pro Stunde
- Social Media/Web – 500€ pro Stunde
- werbliche Nutzung/Ads – 1000€ pro Stunde -
Sofern Rohmaterial übergeben wird, gilt (sofern nicht schriftlich anders lizenziert):
Nutzung nur für eigene Zwecke des Auftraggebers; Veröffentlichung/Weitergabe an Dritte oder eigenständige Weiterverwertung des Rohmaterials nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
12. Archivierung / Datensicherung
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Der Auftragnehmer archiviert Projektdaten (Rohmaterial, Projektstände, Exporte)
für 12 Monate nach Projektabschluss und vollständiger Zahlung. -
Nach Ablauf kann der Auftragnehmer die Daten löschen. Eine längere Archivierung kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden. (Als marktnahe Orientierung: für Rohmaterial-Sicherung werden teils jährliche Pauschalen im Bereich 500–1.000 € netto aufgerufen, Folgejahre günstiger.)
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Dateien unverzüglich selbst zu sichern.
13. Vom Auftraggeber geliefertes Material / Rechtmäßigkeit / Freistellung
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Der Auftraggeber garantiert, dass Inhalte rechtmäßig sind und nicht gegen Gesetze, Rechte Dritter, gute Sitten oder werbe-/wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen.
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Stellt der Auftraggeber Material zur Verfügung, versichert er, dass er die erforderlichen Rechte besitzt; eine Prüfungspflicht des Auftragnehmers besteht nicht.
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Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Auftraggeber gelieferten Inhalten/Weisungen resultieren, einschließlich notwendiger Rechtsverteidigungskosten.
14. Haftung
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Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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Keine Haftung für Störungen, die durch Drittanbieter/Plattformen/Übertragungswege verursacht werden, soweit nicht vom Auftragnehmer zu vertreten.
15. Referenznutzung / Portfolio (Opt-out)
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Der Auftragnehmer darf das fertige Werk (oder Auszüge/Stills) als Referenz zu Eigenwerbezwecken nutzen (Website, Showreel, Social Media, Präsentationen).
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Opt-out: Der Auftraggeber kann der Referenznutzung bis spätestens zur Abnahme in Textform widersprechen oder Einschränkungen definieren (z. B. Embargo-Datum, anonymisierte Darstellung).
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Widerspricht der Auftraggeber nach Veröffentlichung, wird der Auftragnehmer die Referenz – soweit technisch möglich und zumutbar – entfernen; die Vertragsdurchführung bleibt hiervon unberührt.
16. Aufrechnung / Zurückbehaltung
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
17. Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand – soweit zulässig – ist Berlin.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung.
